CSU lässt Staeck-Plakate entfernen
Knapp 30 Jahre nach dem Bonner Bildersturm (1976), als aufgebrachte Abgeordnete der CDU/CSU unter Führung des späteren Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger bei einer Ausstellung von Staeck-Plakaten in der Parlamentarischen Gesellschaft in Bonn vor laufenden Fernsehkameras einige Plakate von den Wänden rissen, wurden vor einigen Tagen wieder Staeck-Plakate von der CSU entfernt.

Freitag, 26.8.
Der Diebstahl eines Plakatträgers mit dem Klaus Steack-Plakat wird festgestellt
Samstag, 27.8.
Anzeige bei der Polizei
Montag, 28.8.
Pressemitteilung über den Polizeibericht zum Diebstahl
Dienstag, 29.8.
Bei der Polizeistation Haßfurt meldet sich ein CSU-Verantwortlicher, dass er den Plakatständer entfernt hat, wegen unzulässiger Wahlwerbung. Erklärt, dass er den Plakatträger in der Gemeinde abgibt. Der CSU-Funktionär fordert den Sachbearbeiter in der Gemeinde auf, den noch stehenden zweiten Plakatträger mit dem gleichen Steack-Plakat ebenfalls zu entfernen. Das zweite Steack-Plakat wird in die Gemeindeverwaltung gebracht.
Donnerstag, 1.9.
Die Aktion wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt Haßfurt, dem Wahlkreisleiter Bad Kissingen und nach Rücksprache von diesem mit dem Landeswahlleiteramt in München so durchgeführt.
Gemeindesachbearbeiter:
"Habe die Aufforderung des Wahlleiters Krebs erhalten, die Plakate dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Falls die Plakatträger abgeholt werden und erneut aufgestellt würden, müssten diese wieder durch die Gemeinde eingezogen werden."
Begründung:
Es darf keine Partei-Negativwerbung auf öffentlichen Grund aufgestellt werden. Es ist nicht ersichtlich welche Partei das Plakat aufgestellt hat.
Quelle: SPD Ortsverein Sand

Freitag, 26.8.
Der Diebstahl eines Plakatträgers mit dem Klaus Steack-Plakat wird festgestellt
Samstag, 27.8.
Anzeige bei der Polizei
Montag, 28.8.
Pressemitteilung über den Polizeibericht zum Diebstahl
Dienstag, 29.8.
Bei der Polizeistation Haßfurt meldet sich ein CSU-Verantwortlicher, dass er den Plakatständer entfernt hat, wegen unzulässiger Wahlwerbung. Erklärt, dass er den Plakatträger in der Gemeinde abgibt. Der CSU-Funktionär fordert den Sachbearbeiter in der Gemeinde auf, den noch stehenden zweiten Plakatträger mit dem gleichen Steack-Plakat ebenfalls zu entfernen. Das zweite Steack-Plakat wird in die Gemeindeverwaltung gebracht.
Donnerstag, 1.9.
Die Aktion wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt Haßfurt, dem Wahlkreisleiter Bad Kissingen und nach Rücksprache von diesem mit dem Landeswahlleiteramt in München so durchgeführt.
Gemeindesachbearbeiter:
"Habe die Aufforderung des Wahlleiters Krebs erhalten, die Plakate dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Falls die Plakatträger abgeholt werden und erneut aufgestellt würden, müssten diese wieder durch die Gemeinde eingezogen werden."
Begründung:
Es darf keine Partei-Negativwerbung auf öffentlichen Grund aufgestellt werden. Es ist nicht ersichtlich welche Partei das Plakat aufgestellt hat.
Quelle: SPD Ortsverein Sand
hochhuth - 2. Sep, 10:40



