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GEZ bei Aldi

In meinem Weblog wurde ich kürzlich gefragt, ob ich dort denn auch meine medienpolitischen Positionen vorstellen wolle. Eine Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa), die gestern über den Ticker lief, bringt mich dazu, ein erstes - für die meisten von uns sicherlich auch wichtiges - Thema darzustellen.

Demnach wies das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Klage von Aldi Süd gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks ab. Letzterer will allen Ernstes für die Fernsehgeräte, die verpackt (und meistens offenbar recht günstig) in den Aldi-Märkten zum Verkauf angeboten werden, Rundfunkgebühren einfordern.

Das Verwaltungsgericht stellt doch tatsächlich eine Gebührenpflicht fest, schließlich würden die Fernsehgeräte "zum Rundfunkempfang bereitgehalten". Gemäß Rundfunkstaatsvertrag bedeutet das: die Gebühr wird fällig. Der Umstand, daß die Geräte in Kartons verpackt sind und laut Aldi nicht einmal ausgepackt werden, fällt dabei nicht ins Gewicht.

Diese Schelmerei offenbart gleich zwei grundsätzliche Probleme: erstens eine völlig weltfremde Betrachtungsweise beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch beim Gericht. Sie läßt sich ohne weiteres auf die aktuelle politische Landschaft in Deutschend übertragen: es scheint wichtiger zu sein, daß Aldi für verpackte Fernsehgeräte Gebühren bezahlt, als daß der Discounter weiterhin sehr preisgünstig - ohne unnötige Gängelungen - am Markt agieren und so gute Arbeit machen und schaffen kann.

Zweitens demonstriert sie wieder einmal die fehlende Transparenz und Klarheit im System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung. Die Koppelung an die "Bereithaltung zum Empfang" eines "Rundfunkempfangsgerätes" (das zum Beispiel auch ein UMTS-Handy oder ein PC mit Internetanschluß sein kann) ist unzeitgemäß und diffus. Ich werbe deshalb seit langem für einen Systemwechsel von der Rundfunkgebühr zur Medienabgabe.

Eine allgemeine Medienabgabe, die von jedem volljährigen Bürger getragen wird, würde niedriger, gerechter und transparenter sein als die Rundfunkgebühr. Wir wollen die Beibehaltung des dualen Rundfunksystems, also soll es auch eine faire Finanzierung geben. Außerdem wäre die sehr kostspielige und bisweilen mit fragwürdigen Mitteln operierende Gebühreneinzugszentrale überflüssig und könnte eingespart werden.

Was halten Sie von der Idee? Ihr

Hans-Joachim Otto
Michael (Gast) - 31. Aug, 12:29

Unbedingt Systemwechsel!

Der Systemwechsel hin zur Steuerfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ist schon längst überfällig. Die GEZ mitsamt ihrer penetranten, teuren Werbekampagnen, ihren Drückerkolonnen und ihrer datenschutzwidrigen Datensammelwut sollte besser gestern als heute abgeschafft werden. Das Geld, was für all das ausgegeben wird, kann nun wirklich besser investiert werden.

Die Rundfunkgebühr ist ein klassisches Beispiel dafür, dass in unserem Staat oft hochkomplizierte, bürokratische und damit auch teure Systeme und Verfahren eingeführt werden, nur um ein Konzept "gerechter" zu gestalten. Ich halte es für "gerechter", wenn durch möglichst einfache Modelle die Gesamtkosten niedrig gehalten werden (und diese Kostenvorteile auch an die Zahlungspflichtigen weitergegeben werden).

Ein angenehmer Nebeneffekt wäre, dass die teilweise gesetzeswidrigen und auf jeden Fall moralisch fragwürdigen Methoden der GEZ (bzw. ihrer freien Mitarbeiter) zum Aufspüren von Schwarzsehern und zum Aufbau ihrer Datenbasis gleich mit erledigt wären.

Im übrigen ist die Regelung nicht nur diffus, sondern wird auch gern völlig absurd interpretiert. Es kommt es immer wieder vor, dass Gerichte Situationen gegen jeden gesunden Menschenverstand beurteilen. Es kam z.B. schon vor, dass ein kaputter Fernseher, der im Keller stand, von Gerichten als "zum Empfang bereitgehalten" eingestuft wird, da er "mit geringem Aufwand empfangstauglich gemacht werden könnte."

Die Erklärung, warum der Aufwand zur Reparatur des defekten Geräts weniger Aufwand ist, als gleich ein neues zu kaufen, ist das Gericht schuldig geblieben. Nach der Argumentation könnte gleich jeder Bürger zur Zahlung verpflichtet werden, da jedermann sich "mit geringem Aufwand" ein empfangstaugliches Fernsehgerät beschaffen kann (zumindest mit geringerem Aufwand, als ein defektes reparieren zu lassen).

Sven Wallmann (Gast) - 31. Aug, 12:46

Gebührenfernsehen abschaffen

Sollte man das öffentlich-rechtliche Fernsehen nicht vollständig abschaffen? Es gibt doch auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen und Zeitschriften. Und trotzdem gibt es FAZ, Süddeutsche, Zeit, Spiegel und andere gute Druckerzeugnisse.
Ich bin auch bereit, weiterhin Gebühren zu zahlen, von mir aus gar 1,50 Euro mehr, damit die Werbung bei ARD und ZDF abgeschafft werden kann.

TC Stahl - 31. Aug, 13:56

Öffentlich-rechtlich muß sein

Die Charade um Prosieben-Sat1 hat doch vor allem eines gezeigt: Wenn ein ausländischer Investor in den meinungsbildenden(!) Medienbereich einsteigen möchte, kann er dies auch tun. Selbst nach dem (Wieder-)Verkauf an Springer sitzt Saban weiterhin im Stuhl der Programmgestaltung und hat entsprechend angekündigt, politische Einfluß zu nehmen - natürlich im Sinne der USA.
(siehe dazu auch hier: http://www.tiuz.de/viewtopic.php?t=52)

Deutschland braucht deshalb auch weiterhin von privaten Interessen unabhängige Medien. Inwieweit dies vorallem beim ARD verwirklicht ist, steht auf einem anderen Blatt.

markusk (Gast) - 31. Aug, 14:54

Die eine Sache:
Die Philosophie von Kundenbindung bei GEZ und die Umsetzung durch deren Mitarbeiter finde ich ehrlich gesagt auch unerträglich. Es steht mir allerdings nicht zu die Gerichtsbarkeit in unserem Lande zu kritisieren. Im Gegenteil, ich bin froh, dass es überparteiische Organe gibt, die Recht und Gesetz in unserem Land überwachen.

Die andere Sache:
Schafft man allerdings die öffentlich rechtlichen Sender ab, dann würde es mir deutlich leichter fallen, auf meinen Fernseher ganz zu verzichten.

Fazit:
Wo ich persönlich die Probleme Ihrer Partei sehe: Sie verkünden Freiheit vor Gleichheit - gut jeder soll sich bestens entwickeln dürfen - aber diejenigen, die nicht die Kraft dazu haben nach diesem Ebenbild zu leben, werden die Verlierer sein. Das schafft sozialen Unfrieden. In einer Zeit mit 5 Mio. Arbeitslosen ist dieser Gang aus meiner Sicht nicht richtig.

markusk (Gast) - 31. Aug, 14:59

Ergänzung

Wie Gesetze beschlossen werden und was sie dann in der Realität bewirken ist immer zweierlei.
hans-joachim.otto - 31. Aug, 16:54

GEZ bei Aldi

Es freut mich, daß es Zuspruch zu meinem Vorschlag gibt. Ich fordere übrigens ebenfalls, daß Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk untersagt werden.

Die Finanzierung eines dualen Rundfunksystems durch die Bürger läßt sich nur rechtfertigen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch etwas leistet, was sich vom werbefinanzierten Privatrundfunk unterscheidet. Dieser Unterschied könnte eben die Werbefreiheit sein, die zudem die Öffentlich-Rechtlichen dem Massengeschmack und dem Quotendruck entzieht. So kann wieder mehr auf Originalität und Qualität gesetzt werden.

Wenn dann Originalität und Qualität noch mit einer transparenten und gerechten Finanzierung verbunden werden, gewinnt das duale Rundfunksystem die nötige Legitimität bei den Bürgern. Forderungen nach Abschaffung der öffentlichen Finanzierung und des dualen Rundfunksystems, die ich ebenso ablehne, sollten dann ins Leere laufen.

Im übrigen bin ich der Meinung, daß die öffentlich-rechtlichen Rundunkanstalten zunächst einmal überprüfen sollten, wie sich Einsparpotentiale bei ihnen selbst realisieren lassen, bevor der Ruf nach Gebührenerhöhung wegen Werbefreiheit ertönt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht für die Erfüllung seines spezifischen Auftrags mit Sicherheit nicht die bisherigen 61 Hörfunk- und 22 Fernsehpogramme (2004).

markusk (Gast) - 31. Aug, 19:59

Rundfunkverträge

Die vorgelegten Vorschläge der Rundfunkanstalten lehne ich ab, weil sie nicht datenschutzfreundlich sind. Bei Ihrem Vorschlag, Herr Otto, wäre zu prüfen, inwieweit die steuerlichen Abgaben auch tatsächlich die Kosten decken. Mit einer "verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne" habe ich persönlich kein Problem. Inwieweit die EU in der Rundfunkfinanzierung durch die Finanzämter eine Subvention sieht, kann ich nicht beurteilen. Mir ist bekannt, dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder praktikable Vorschläge unterbreitet haben. Es würde mich sehr interessieren, wie diese Vorschläge aussehen.
michael (Gast) - 31. Aug, 20:09

Gute Idee

Sehr gute Idee. Bei der heutigen Verbreitung von GEZ-pflichtiger oder bald Gez-pflichtiger Medien macht es empirisch eh' keinen Unterschied, ist aber bedeutend einfacher zu regeln.

Wenn man sich die Vielfalt von Radio und Fernsehprogrammen über das wenig verbreitete Pay-TV anschaut, sollte es im übrigen auch möglich sein ohne teurer zu werden die Programmvielfalt aufrecht zu erhalten.

Doppelbelastung & Datenschutz?

Die Aldi-Diskussion hat ja nun langsam ein zweistellige Zahl Kerzen auf der Geburtstagstorte, daher ignoriere ich den Aufhänger und stelle eine einfach Frage:

Wer soll die "Medienabgabe" und ihre Geber verwalten? Das Finanzamt? Eine andere Behörde, die - Natur der Dinge, weil mehr Kunden als bisher - einen noch höheren Aufwand betreiben muss, als die GEZ? Ist ja eher eine schlechte Idee. U.a. wegen der gebotenen Staatsferne der Finanzierung:
[...] So würde eine Einschaltung der Steuerbehörden als Serviceleister die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des Rundfunks in Frage stellen. Auch der bürokratische Aufwand wäre erheblich: Würde die jetzige Gebühr durch eine Pro-Kopf-Pauschale ersetzt, müssten die Finanzämter Millionen von Daten erheben, die ihnen bislang nicht vorliegen, etwa von Rentnern und Studenten.

Von einer Aufteilung der Rundfunk-Kosten auf alle Volljährigen würden zwar Singles profitieren. Auf Mehrpersonenhaushalte aber käme teilweise eine Verdoppelung heutigen Gebühren zu - was mit dem grundgesetzlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie kollidieren würde. Also wurde auch die Idee einer Bürgerabgabe aufgegeben. [...]

(Quelle: Jochen Bölsche 2003 bei Spiegel Online
Achja: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_44160.html (2005)
Koblenz - Für innerhalb einer Sonderaktion zum Verkauf angebotene, originalverpackte Radio- und Fernsehgeräte muss ein Lebensmitteldiscounter keine Rundfunkgebühren zahlen. [...] Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. (ddp)
In BaWue war man 2003 anderer Ansicht: http://www.abendblatt.de/daten/2003/05/13/161841.html (2003)

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