GEZ bei Aldi
In meinem Weblog wurde ich kürzlich gefragt, ob ich dort denn auch meine medienpolitischen Positionen vorstellen wolle. Eine Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa), die gestern über den Ticker lief, bringt mich dazu, ein erstes - für die meisten von uns sicherlich auch wichtiges - Thema darzustellen.
Demnach wies das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Klage von Aldi Süd gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks ab. Letzterer will allen Ernstes für die Fernsehgeräte, die verpackt (und meistens offenbar recht günstig) in den Aldi-Märkten zum Verkauf angeboten werden, Rundfunkgebühren einfordern.
Das Verwaltungsgericht stellt doch tatsächlich eine Gebührenpflicht fest, schließlich würden die Fernsehgeräte "zum Rundfunkempfang bereitgehalten". Gemäß Rundfunkstaatsvertrag bedeutet das: die Gebühr wird fällig. Der Umstand, daß die Geräte in Kartons verpackt sind und laut Aldi nicht einmal ausgepackt werden, fällt dabei nicht ins Gewicht.
Diese Schelmerei offenbart gleich zwei grundsätzliche Probleme: erstens eine völlig weltfremde Betrachtungsweise beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch beim Gericht. Sie läßt sich ohne weiteres auf die aktuelle politische Landschaft in Deutschend übertragen: es scheint wichtiger zu sein, daß Aldi für verpackte Fernsehgeräte Gebühren bezahlt, als daß der Discounter weiterhin sehr preisgünstig - ohne unnötige Gängelungen - am Markt agieren und so gute Arbeit machen und schaffen kann.
Zweitens demonstriert sie wieder einmal die fehlende Transparenz und Klarheit im System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung. Die Koppelung an die "Bereithaltung zum Empfang" eines "Rundfunkempfangsgerätes" (das zum Beispiel auch ein UMTS-Handy oder ein PC mit Internetanschluß sein kann) ist unzeitgemäß und diffus. Ich werbe deshalb seit langem für einen Systemwechsel von der Rundfunkgebühr zur Medienabgabe.
Eine allgemeine Medienabgabe, die von jedem volljährigen Bürger getragen wird, würde niedriger, gerechter und transparenter sein als die Rundfunkgebühr. Wir wollen die Beibehaltung des dualen Rundfunksystems, also soll es auch eine faire Finanzierung geben. Außerdem wäre die sehr kostspielige und bisweilen mit fragwürdigen Mitteln operierende Gebühreneinzugszentrale überflüssig und könnte eingespart werden.
Was halten Sie von der Idee? Ihr
Hans-Joachim Otto
Demnach wies das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Klage von Aldi Süd gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks ab. Letzterer will allen Ernstes für die Fernsehgeräte, die verpackt (und meistens offenbar recht günstig) in den Aldi-Märkten zum Verkauf angeboten werden, Rundfunkgebühren einfordern.
Das Verwaltungsgericht stellt doch tatsächlich eine Gebührenpflicht fest, schließlich würden die Fernsehgeräte "zum Rundfunkempfang bereitgehalten". Gemäß Rundfunkstaatsvertrag bedeutet das: die Gebühr wird fällig. Der Umstand, daß die Geräte in Kartons verpackt sind und laut Aldi nicht einmal ausgepackt werden, fällt dabei nicht ins Gewicht.
Diese Schelmerei offenbart gleich zwei grundsätzliche Probleme: erstens eine völlig weltfremde Betrachtungsweise beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch beim Gericht. Sie läßt sich ohne weiteres auf die aktuelle politische Landschaft in Deutschend übertragen: es scheint wichtiger zu sein, daß Aldi für verpackte Fernsehgeräte Gebühren bezahlt, als daß der Discounter weiterhin sehr preisgünstig - ohne unnötige Gängelungen - am Markt agieren und so gute Arbeit machen und schaffen kann.
Zweitens demonstriert sie wieder einmal die fehlende Transparenz und Klarheit im System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung. Die Koppelung an die "Bereithaltung zum Empfang" eines "Rundfunkempfangsgerätes" (das zum Beispiel auch ein UMTS-Handy oder ein PC mit Internetanschluß sein kann) ist unzeitgemäß und diffus. Ich werbe deshalb seit langem für einen Systemwechsel von der Rundfunkgebühr zur Medienabgabe.
Eine allgemeine Medienabgabe, die von jedem volljährigen Bürger getragen wird, würde niedriger, gerechter und transparenter sein als die Rundfunkgebühr. Wir wollen die Beibehaltung des dualen Rundfunksystems, also soll es auch eine faire Finanzierung geben. Außerdem wäre die sehr kostspielige und bisweilen mit fragwürdigen Mitteln operierende Gebühreneinzugszentrale überflüssig und könnte eingespart werden.
Was halten Sie von der Idee? Ihr
Hans-Joachim Otto
hans-joachim.otto - 31. Aug, 11:57




Unbedingt Systemwechsel!
Die Rundfunkgebühr ist ein klassisches Beispiel dafür, dass in unserem Staat oft hochkomplizierte, bürokratische und damit auch teure Systeme und Verfahren eingeführt werden, nur um ein Konzept "gerechter" zu gestalten. Ich halte es für "gerechter", wenn durch möglichst einfache Modelle die Gesamtkosten niedrig gehalten werden (und diese Kostenvorteile auch an die Zahlungspflichtigen weitergegeben werden).
Ein angenehmer Nebeneffekt wäre, dass die teilweise gesetzeswidrigen und auf jeden Fall moralisch fragwürdigen Methoden der GEZ (bzw. ihrer freien Mitarbeiter) zum Aufspüren von Schwarzsehern und zum Aufbau ihrer Datenbasis gleich mit erledigt wären.
Im übrigen ist die Regelung nicht nur diffus, sondern wird auch gern völlig absurd interpretiert. Es kommt es immer wieder vor, dass Gerichte Situationen gegen jeden gesunden Menschenverstand beurteilen. Es kam z.B. schon vor, dass ein kaputter Fernseher, der im Keller stand, von Gerichten als "zum Empfang bereitgehalten" eingestuft wird, da er "mit geringem Aufwand empfangstauglich gemacht werden könnte."
Die Erklärung, warum der Aufwand zur Reparatur des defekten Geräts weniger Aufwand ist, als gleich ein neues zu kaufen, ist das Gericht schuldig geblieben. Nach der Argumentation könnte gleich jeder Bürger zur Zahlung verpflichtet werden, da jedermann sich "mit geringem Aufwand" ein empfangstaugliches Fernsehgerät beschaffen kann (zumindest mit geringerem Aufwand, als ein defektes reparieren zu lassen).